"Es ist hier (...) nicht von Philanthropie, sondern vom Recht die Rede, und da bedeutet Hospitalit?t (Wirtbarkeit) das Recht eines Fremdlings, seiner Ankunft auf dem Boden eines anderen wegen, von diesem nicht feindselig behandelt behandelt zu werden. Dieser kann ihn abweisen, wenn es ohne seinen Untergang geschehen kann; so lang er aber auf seinem Platz sich friedlich verh?lt, ihm nicht feindlich begegnen."
Kant: Zum ewigen Frieden. S. 213.